In vielen industriellen Betrieben sind die verschiedenen Regalsysteme Teil der Betriebs- und Lagerausstattung. Viele Unternehmen sind historisch gewachsen und ältere Regale wurden in Eigenkonstruktion gebaut. Es ist deshalb oft sehr schwierig die Herkunft und Planung des Regalsystemes zu bestimmen.
In den Jahren haben sich die Normen von Regalsystemen weiter entwickelt bzw. verändert. Dies um die Sicherheit zu erhöhen und den Arbeitsnutzen effizienter zu gestalten, das schlussendlich zur Kennzeichnung der Lagersysteme geführt hat.
Bevor man sich mit der CE-Kennzeichnung auseinandersetzt ist es notwendig, die verschiedenen Lagersysteme zu erläutern. Häufig sind wir mit folgender Frage konfrontiert: Sind die im industriellen Bereich genutzten Regale, als Einrichtung oder als Arbeitsgerät erfasst?
Um dies zu unterscheiden und darauf antworten zu können, muss die Klassifizierung der verschiedenen Typen der Regalsysteme aufgezeigt werden:
Leichte Lasten (nicht CE-kennzeichenpflichtig)
Dies sind vor allem Fachbodenregale und Kompaktanlagen für die Lagerung leichter Ware in Läden, Archiven, Handelsbetrieben u.ä.
Mittlere und schwere Lasten (CE-kennzeichenpflichtig)
Dazu gehören Palettenregale, Kragarmregale, Einfahrregale (Drive-In) und auch Fachbodenregale in Mehrgeschossbauweise.
Schwere Lasten (CE-kennzeichenpflichtig)
Darunter versteht man schwere Kompaktanlagen und Regale, die vor allem Stahl von 5 bis 20 Tonnen pro Ebene lagern.
Ein CE-gekennzeichnetes Regal muss zuallererst als solches geplant und den Normen entsprechend gebaut werden. Es bedarf einer Gebrauchs- und Wartungsanleitung: ist eine solche nicht vorhanden, wird auf die europäische Norm zurückgegriffen.
Als nächstes müssen die Querbalken, Profile, Traversen und Diagonalen geprüft werden. Dies wird mittels einer visuellen Kontrolle der Anlage vorgenommen. Außerdem muss bei hohen Anlagen auf die fachgerechte Verankerung im Boden geachtet werden. Diese Kontrollen sind vom Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens durchzuführen, der sowohl im Unternehmen intern nominiert werden kann oder als externer Sicherheitsbeauftragter agiert.
Um die Performance und vor allem die Sicherheit zu gewährleisten und die Risiken abzuwägen, müssen Industrieregale mindestens alle 6 Monate kontrolliert werden. Dies entspricht auch der Norm UNI En 15620:2009, ausgeweitet durch die UNI EN 15635:2009.
Die in Europa seit 2011 gültige Baurichtordnung 305 schließt auch die Regalsysteme ein, d.h. diese müssen dieser Norm entsprechen um auf den europäischen Boden vermarktet werden zu können. Im Moment des Kaufes eines Regale muss dieses die CE-Kennzeichnung aufweisen, aber auch die Herstellererklärung DOP, welche den Hersteller, die genaue technische Beschreibung des Produktes und das Herstellerdatum angibt. Weiters muss jenes Prüfinstitut aufscheinen, welches die Herstellung mittels Überwachungsvertrag kontrolliert.
Die Einhaltung dieser Normen sind obbligatorisch, bezugnehmend auf die Norm UNI EN 15620:2009 integriert mit der UNI EN 15635:2009, die sich auf die Verwendung der Industrieregale beruft.
Die CE-Kennzeichnung impliziert auch das Anbringen von Tragkraftschildern, die folgende Informationen aufzeigen:
- Baujahr
- Auftrag
- Regaltyp
- Struktur des Regaltypes
- Höhe der Profile
- Tragkraft
Alle diese Daten sind obligatorisch und müssen gut sichtbar an den Profilen am Anfang und am Ende der Regalzeilen angebracht werden.
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